AGB

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Popcorn-Catering, betreute Eventstände, Vermietung von Popcornmaschinen samt Zubehör sowie damit verbundene Liefer-, Auf- und Abbauleistungen von Bernhard Schagerl, Thal 3, 3386 Hafnerbach (nachfolgend „Auftragnehmer“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angaben auf der Website und Ergebnisse des Angebotsrechners sind unverbindliche Richtwerte. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Angebote gelten nur für den darin genannten Termin, Ort, Leistungsumfang und Zeitraum. Die Verfügbarkeit bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Soweit vereinbart, umfassen die Leistungen Lieferung, Aufbau, Betrieb durch Personal, Zutaten, Verbrauchsmaterial, Abbau und Abtransport. Mengen- und Portionsangaben sind Erfahrungswerte; geringfügige Abweichungen, insbesondere durch Portionsgröße, Ausgabegeschwindigkeit oder Veranstaltungsablauf, sind möglich.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig einen geeigneten, ebenen, sicheren und für den Transport zugänglichen Aufstellplatz sowie die im Angebot genannten Stromanschlüsse zur Verfügung. Zufahrt, Park- und Ladeflächen sowie erforderliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber sicherzustellen. Änderungen zu Ort, Zeit, Gästeanzahl oder Ablauf sind unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus fehlenden Voraussetzungen entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.

5. Preise, Anfahrt und Zahlung

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise einschließlich der jeweils angegebenen Umsatzsteuer. Anfahrt, Transport, Parkgebühren, Maut, zusätzliche Einsatzzeit, Mehrmengen und Sonderleistungen werden nach Angebot beziehungsweise tatsächlichem Aufwand verrechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

6. Änderungen und Mehrleistungen

Nachträgliche Änderungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Daraus entstehende Mehrkosten und zusätzlicher Zeitaufwand trägt der Auftraggeber. Eine Verlängerung der Betreuungszeit ist nur bei Verfügbarkeit des Personals möglich und wird nach der vereinbarten Zeiteinheit verrechnet.

7. Stornierung durch den Auftraggeber

Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, können bei einer Stornierung folgende pauschalierte Kosten berechnet werden: bis 30 Tage vor dem Termin 10 %, 29 bis 14 Tage vorher 30 %, 13 bis 7 Tage vorher 50 %, ab 6 Tage vorher 80 % und am Veranstaltungstag beziehungsweise bei Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Entgelts. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits angefallene, nicht stornierbare Fremd- und Sonderkosten sind zusätzlich zu ersetzen.

8. Wetter, Sicherheit und Abbruch

Bei Außenveranstaltungen sorgt der Auftraggeber für ausreichenden Schutz vor Regen, Wind, Hitze und sonstigen Witterungseinflüssen. Der Auftragnehmer darf Aufbau, Betrieb oder Fortsetzung der Leistung verweigern beziehungsweise abbrechen, wenn Sicherheit, Hygiene, Geräte oder Personal gefährdet sind. Ist der Grund vom Auftraggeber zu vertreten, bleibt der Entgeltanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.

9. Lebensmittel, Allergene und Hygiene

Informationen zu Zutaten und Allergenen werden auf Anfrage und am Veranstaltungsort bereitgestellt. Der Auftraggeber informiert uns rechtzeitig über besondere Anforderungen. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können Spuren weiterer Allergene nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus hygienischen Gründen dürfen nur von uns freigegebene Zutaten und Materialien in unseren Geräten verwendet werden.

10. Höhere Gewalt und Ausfall

Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs – etwa behördliche Maßnahmen, Unwetter, Verkehrssperren, Stromausfälle, Krankheit, technische Defekte oder Lieferausfälle – können zu Verschiebung, Anpassung oder Rücktritt führen. Wir informieren den Auftraggeber so rasch wie möglich und bemühen uns um eine zumutbare Ersatzlösung. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten werden abgerechnet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

11. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Personenschäden sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.

12. Verbraucher und Rücktrittsrecht

Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen. Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sowie bei der Lieferung von Speisen und Getränken, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist, kann nach § 18 Abs. 1 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht bestehen. Ein vertraglich eingeräumtes Storno bleibt davon unberührt.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird. Gerichtsstand für Unternehmer ist – soweit zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.