AGB

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Popcorn-Catering-Leistungen von Bernhard Schagerl ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinn des § 1 KSchG, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Organisationen, die im Rahmen ihrer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistung

Art, Umfang, Veranstaltungsort und -zeit, Portionen, Betreuungsdauer, Personal, Auf- und Abbau, Branding und weitere Zusatzleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Angaben auf der Website und Ergebnisse des Richtwertrechners sind unverbindlich und stellen weder Reservierung noch Buchungsbestätigung dar.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Eine Website-Anfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch beiderseitige Annahme eines konkreten Angebots zustande. Termine werden bis dahin nicht verbindlich reserviert.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt richtige und vollständige Veranstaltungsdaten, eine erreichbare Kontaktperson, vereinbarte Zufahrts- und Aufbauzeiten, erforderliche Genehmigungen sowie einen sicheren Standplatz bereit. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden ein nutzbarer 230-V-Anschluss, ungefähr 1,5 × 1,5 Meter Stellfläche und bei Außeneinsätzen ausreichender Wetter- und Windschutz benötigt. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich verrechnet werden.

5. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils ausgewiesenen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein Zutaten-Set für ungefähr 35 Portionen wird mit 22,00 Euro netto zuzüglich 10 Prozent Umsatzsteuer kalkuliert. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Auftragsbestätigung. Sofern dort nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Rechnung innerhalb von drei Wochen nach der Veranstaltung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen im Unternehmergeschäft.

6. Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen bei Ort, Zeit, Portionszahl, Dauer, Branding oder Zugangssituation sind unverzüglich mitzuteilen. Sie werden erst nach unserer Bestätigung verbindlich. Daraus entstehender Material-, Personal-, Fahrt- oder Produktionsmehraufwand kann zusätzlich angeboten und verrechnet werden.

7. Absage oder Verschiebung

Eine Absage oder Verschiebung ist schriftlich mitzuteilen. Vorrangig gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Storno- und Verschiebungsbedingungen. Fehlt eine besondere Regelung, sind bereits erbrachte Leistungen, nicht mehr stornierbare Fremdkosten, individuell angefertigte Brandingmaterialien und der nachweisbare Ausfall unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu ersetzen. Eine Verschiebung wird nach Verfügbarkeit neu vereinbart.

8. Wetter, Sicherheit und Abbruch

Bei Außeneinsätzen muss ein sicherer und ausreichend geschützter Betrieb möglich sein. Bei Regen, starkem Wind, ungeeignetem Untergrund, fehlender Stromsicherheit oder behördlichen bzw. veranstaltungsbezogenen Gefahren dürfen Aufbau, Betrieb oder Ausgabe unterbrochen oder beendet werden. Wir stimmen nach Möglichkeit eine sichere Alternative ab; unvermeidbarer, bereits angefallener Aufwand bleibt vergütungspflichtig.

9. Branding und bereitgestellte Inhalte

Der Auftraggeber liefert Druckdaten fristgerecht im vereinbarten Format und sichert zu, über alle erforderlichen Nutzungsrechte an Logos, Marken, Bildern und Texten zu verfügen. Produktionsfreigaben sind verbindlich. Farb-, Material- und Maßabweichungen innerhalb branchenüblicher Toleranzen bleiben vorbehalten.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, unrichtige Veranstaltungsangaben, fehlende Genehmigungen oder ungeeignete örtliche Voraussetzungen haftet der Auftraggeber.

11. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung wegen eines außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignisses – etwa behördlicher Anordnung, Ausfall kritischer Infrastruktur, Naturereignis oder erheblicher Verkehrsunterbrechung – nicht oder nur verspätet erbracht werden, verlängern sich Fristen angemessen. Die Parteien stimmen eine zumutbare Ersatzlösung ab; bereits angefallene, nicht vermeidbare Kosten bleiben zu ersetzen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten aus Unternehmergeschäften wird – soweit gesetzlich zulässig – die sachliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.